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Missio canonica

Für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen benötigen Sie neben der staatlichen auch eine kirchliche Bevollmächtigung:

  • Die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz (Art. 34) sieht für den Religionsunterricht "eine Bevollmächtigung durch die Kirchen" vor.
  • Nach § 11 des saarländischen Schulordnungsgesetzes sind "Voraussetzung für die Erteilung des Religionsunterrichts (...) die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche (...)."
  • Zwei Teile der "Missio"
  • Zuständig für die Erteilung der "Missio"

Diese "kirchliche Bevollmächtigung" gliedert sich in die

  • zeitlich befristete "Kirchliche Unterrichtserlaubnis" (während des Referendariats) und
  • Missio canonica (nach der 2. Staatsprüfung)

Die Antragsformulare und AnsprechpartnerInnen finden Sie unter www.religionsunterricht.bistum-trier.de

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis bzw. Missio canonica beantragen Sie (wenn Sie so weit sind) in der Abteilung Schule/ Hochschule des Bischöflichen Generalvikariats Trier.

Das Mentorat unterstützt Sie dabei, den inhaltlichen und formalen Anforderungen der kirchlichen Rahmenordnung zu entsprechen.