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Für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen benötigen Sie neben der staatlichen auch eine kirchliche Bevollmächtigung:
Diese "kirchliche Bevollmächtigung" gliedert sich in die
Die Antragsformulare und AnsprechpartnerInnen finden Sie unter www.religionsunterricht.bistum-trier.de
Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis bzw. Missio canonica beantragen Sie (wenn Sie so weit sind) in der Abteilung Schule/ Hochschule des Bischöflichen Generalvikariats Trier.
Das Mentorat unterstützt Sie dabei, den inhaltlichen und formalen Anforderungen der kirchlichen Rahmenordnung zu entsprechen.